Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Niedermarkt 1, 04736 Waldheim |
Telefon: | 03432757239 |
Fax: | 03432757200 |
E-Mail: | Postfach@stadt-waldheim.de |
Anschrift: | Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg |
Telefon: | 037317990 |
Fax: | 037317993818 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-mittelsachsen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 32, 04746 Hartha |
Telefon: | 03432852136 |
Fax: | 03432852138 |
E-Mail: | standesamt@hartha.de |
Anschrift: | An der Zschopau 3, 09648 Kriebstein |
Telefon: | 0343276060 |
Fax: | 03432790651 |
E-Mail: | info@kriebstein.de |
Anschrift: | Niedercrossen 45, 09306 Erlau |
Telefon: | 0372794580 |
Fax: | 03727945820 |
E-Mail: | info@gemeinde-erlau.de |
Anschrift: | Untere Straße 4, 04720 Großweitzschen |
Telefon: | 0343166280 |
Fax: | 03431662833 |
E-Mail: | mail@grossweitzschen.de |
Anschrift: | Markt 32, 09648 Mittweida |
Telefon: | 03727967152 |
Fax: | 03727967160 |
E-Mail: | stadtverwaltung@mittweida.de |
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Waldheim liegt in einem Talkessel der Zschokau, unterhalb der Talsperre Kriebstein. Waldheim umfasst die Ortsteile Waldheim Stadt, Reinsdorf, Massanei, Schönberg und Heiligenborn. Erstmals 1271 urkundlich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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