Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kaiser-Wilhelm-Platz, 25761 Büsum |
Telefon: | 04834909215 |
Fax: | 048343415 |
E-Mail: | info@amt-buesum-wesselburen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Roggenstraße 14, 25704 Meldorf |
Telefon: | 0483260650 |
Fax: | 048326065215 |
E-Mail: | info@mitteldithmarschen.de |
Anschrift: | Kirchspielsweg 6, 25746 Heide |
Telefon: | 04816050 |
Fax: | 048160570 |
E-Mail: | info@amt-heider-umland.de |
Anschrift: | Alter Kirchhof 4-5, 25709 Marne |
Telefon: | 04851959618 |
Fax: | 04851959639 |
E-Mail: | info@amt-marne-nordsee.de |
Anschrift: | Am Rathaus 8, 25693 St. Michaelisdonn |
Telefon: | 04825930577 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kirchspielsschreiber-Schmidt-Str. 1, 25779 Hennstedt |
Telefon: | 0483699043 |
Fax: | 0483699040 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Der Bade- und Erholungsort an der Meldorfer Bucht liegt direkt an der Nordsee. Durch seine herausragende Lage und die Nähe zum Nordsee-Heilbad Büsum ist Büsumer Deichhausen ein beliebtes Ausflugsziel für...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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