Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchenstraße 11, 23743 Grömitz |
Telefon: | 0456269221 |
Fax: | 0456269258 |
E-Mail: | poststelle@groemitz.landsh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Eutiner Straße 2, 23738 Lensahn |
Telefon: | 043635080 |
Fax: | 0436350847 |
E-Mail: | amt-lensahn@amt-lensahn.de |
Anschrift: | Hinter den Höfen 2, 23758 Oldenburg in Holstein |
Telefon: | 04361493727 |
Fax: | 04361493720 |
E-Mail: | info@amt-oldenburg-land.de |
Anschrift: | Rosenstraße 2b, 23730 Neustadt in Holstein |
Telefon: | 045616190 |
Fax: | 04561619328 |
E-Mail: | info@neustadt-holstein.de |
Anschrift: | Am Ruhsal 2, 23744 Schönwalde am Bungsberg |
Telefon: | 0452891740 |
Fax: | 045289174700 |
E-Mail: | info@amt-ostholstein-mitte.landsh.de |
Anschrift: | Elisabeth Str. 16–18, 23701 Eutin |
Telefon: | 04521793260 |
E-Mail: | jugendsportsoziales@eutin.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Das Ostseebad Grömitz im Kreis Ostholstein liegt auf der Halbinsel Wagrien. Am Nordrand der Lübecker Bucht gelegen, wurde Grömitz bereits 1813 zum Seebad ernannt. Grömitz ist vor allem durch die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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