Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Bürgerhaus 2, 23683 Scharbeutz |
Telefon: | 0450377090 |
Fax: | 04503770987 |
E-Mail: | info@gemeinde-scharbeutz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Strandallee 42, 23669 Timmendorfer Strand |
Telefon: | 04503807140 |
Fax: | 04503807211 |
E-Mail: | info@timmendorfer-strand.org |
Anschrift: | Elisabeth Str. 16–18, 23701 Eutin |
Telefon: | 04521793260 |
E-Mail: | jugendsportsoziales@eutin.de |
Anschrift: | Bäderstraße 19, 23626 Ratekau |
Telefon: | 04504803300 |
Fax: | 04504803111 |
E-Mail: | info@ratekau.de |
Anschrift: | Rosenstraße 2b, 23730 Neustadt in Holstein |
Telefon: | 045616190 |
Fax: | 04561619328 |
E-Mail: | info@neustadt-holstein.de |
Anschrift: | Poststraße 1, 23623 Ahrensbök |
Telefon: | 045254950 |
Fax: | 04525495100 |
E-Mail: | info@ahrensboek.de |
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Scharbeutz im Kreis Ostholstein liegt an der Lübecker Bucht und gehört zum glazialen Östlichen Hügelland. Sehenswert ist das Museum des Vereins für Heimatgeschichte der Gemeinde Scharbeutz e. V. mit...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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