Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Amtsstraße 12, 25436 Moorrege |
Telefon: | 04122854104 |
Fax: | 04122854204 |
E-Mail: | info@amt-gums.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wassermühlenstraße 7, 25436 Uetersen |
Telefon: | 04122714310 |
Fax: | 04122714388 |
E-Mail: | info@stadt-uetersen.de |
Anschrift: | Friedensallee 14, 25436 Tornesch |
Telefon: | 0412252123 |
Fax: | 04122400017 |
E-Mail: | info@tornesch.de |
Anschrift: | Friedhofsverwaltung, 25421 Pinneberg |
Telefon: | 041012110 |
Fax: | 04101211400 |
E-Mail: | info@stadtverwaltung.pinneberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 3-5, 22880 Wedel |
Telefon: | 041037070 |
Fax: | 04103707300 |
E-Mail: | info@stadt.wedel.de |
Anschrift: | Alter Marktplatz 1A, 21720 Steinkirchen |
Telefon: | 041428990 |
Fax: | 04142899138 |
E-Mail: | info@luehe-online.de |
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Am Rand der Geest ist Heist gelegen. Schon 1276 wurde der Ort schriftlich dokumentiert. Der Reitstall von Heist besitzt regional große Bekanntheit. Zudem ist der nahe gelegene Flugplatz Uetersen sehenswert.
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Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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