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Anschrift: | Lollfuß 78 , 24837 Schleswig |
Telefon: | 046218150 |
Fax: | 04621815311 |
E-Mail: | verwaltung@ag-schleswig.landsh.de |
Anschrift: | Reeperbahn 45-47, 24340 Eckernförde |
Telefon: | 043517153 |
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Anschrift: | Königstraße 17, 24768 Rendsburg |
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Anschrift: | Südergraben 22 , 24937 Flensburg |
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E-Mail: | verwaltung@ag-flensburg.landsh.de |
Anschrift: | Deliusstraße 22, 24114 Kiel |
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Brodersby in Schwansen liegt an der Ostsee. Bereits 1268 wurde die Gemeinde schriftlich dokumentiert. Das Gut Schönhagen, welches 1711 entstand, und das Schloss von 1889 sind besonders sehenswert.
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Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.
Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.
Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.
Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.
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