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Nachlassgerichte in Rethwisch (Steinburg) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(18)
Nachlassgericht Buxtehude
44.03 km von Rethwisch (Steinburg)
Anschrift:Bahnhofstr. 4, 21614 Buxtehude
Telefon:0416150690
Fax:04161506911
E-Mail:agbux-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(20)
Nachlassgericht Hamburg-St. Georg
44.47 km von Rethwisch (Steinburg)
Anschrift:Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg
Telefon:040428437204
Fax:040428437219
(52)
Nachlassgericht Hamburg-Wandsbek
45.59 km von Rethwisch (Steinburg)
Anschrift:Schädlerstraße 28, 22041 Hamburg
Telefon:040428280
Fax:040428812942
(23)
Nachlassgericht Rendsburg
48.07 km von Rethwisch (Steinburg)
Anschrift:Königstr. 17, 24768 Rendsburg
Telefon:043311390
Fax:04331139200
(28)
Nachlassgericht Hamburg-Harburg
51.1 km von Rethwisch (Steinburg)
Anschrift:Buxtehuder Str. 9, 21073 Hamburg
Telefon:040428713661
Fax:040427983180
Öffnungs­zeiten:Mo.-Fr. 09.00-13.00 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten. Ab 01.02.2016 nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
(0)
Nachlassgericht Bremervörde
51.5 km von Rethwisch (Steinburg)
Anschrift:Amtsallee 1-2, 27432 Bremervörde
Telefon:0476198490
Fax:04761984949
E-Mail:poststelle@ag-brv.niedersachsen.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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