Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Burgberg 5, 04626 Posterstein |
Telefon: | 03449623014 |
Fax: | 03449623023 |
E-Mail: | ordnungsamt@vg-sprottental.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 08451 Crimmitschau |
Telefon: | 03762900 |
Fax: | 03762909901 |
E-Mail: | stadt@crimmitschau.de |
Anschrift: | Pestalozzistr. 32, 08459 Neukirchen/Pleiße |
Telefon: | 037622470 |
Fax: | 037629429989 |
E-Mail: | kg.neukirchen_stmartins@evlks.de |
Anschrift: | Markt 1, 04626 Schmölln |
Telefon: | 034491760 |
Fax: | 03449176110 |
E-Mail: | friedhofsverwaltung@schmoelln.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 1, 08428 Langenbernsdorf |
Telefon: | 0376188060 |
Fax: | 03761880620 |
E-Mail: | info@langenbernsdorf.de |
Anschrift: | Freiheitsplatz 1, 04639 Gößnitz |
Telefon: | 034493700 |
Fax: | 03449321473 |
E-Mail: | buero@goessnitz.de |
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Thonhausen liegt im thüringischen Landkreis Altenburger Land und grenzt an die Gemeinden Jonaswalde, Heyersdorf, Vollmershain und die Stadt Schmölln. Der Ort wurde erstmals 1291 urkundlich erwähnt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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