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Lohnsteuerhilfe Oberschönau (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Lange Gasse 212, 98669 Veilsdorf
Telefon:03685682028
E-Mail:ellen.weisser@vlh.de
Anschrift:Kasseler Str. 117, 99817 Eisenach
Telefon:03691881500
Fax:03691881405
E-Mail:claudia.fehr@vlh.de
Anschrift:Justus-Jonas Str. 2, 98673 Eisfeld
Telefon:03686300322
E-Mail:birgit.henninger@vlh.de
Anschrift:Kühnhäuser Chaussee 2, 99090 Tiefthal
Telefon:03620180766
E-Mail:baerbel.wohllebe@vlh.de
Anschrift:Körnerstr. 12, 99099 Erfurt
Telefon:0361413408
Fax:03614231097
E-Mail:mandy.noth@vlh.de
Anschrift:Am Kanal 6, 99091 Erfurt
Telefon:03617915668
Fax:03612627390
E-Mail:margrit.koenig@vlh.de
Anschrift:Jakob-Kaiser-Ring 46, 99087 Erfurt
Telefon:0361733300
Fax:0361733300
E-Mail:werner.welz@vlh.de
Anschrift:Am Anger 2, 37293 Herleshausen
Telefon:05654251014
E-Mail:sabine.kalbitz@vlh.de
Anschrift:Siedlungsweg 20, 99189 Gebesee
Telefon:03620162483
Fax:03620161669
E-Mail:cornelia.frauenberger@vlh.de
Anschrift:Edgar-Müller-Str. 61a, 96465 Neustadt
Telefon:09568897798
Fax:095688901858
E-Mail:reika.baetz@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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