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Anschrift: | Ratsstraße 19, 99974 Mühlhausen/Thüringen |
Telefon: | 03601452272 |
Fax: | 03601452223 |
E-Mail: | finanzen@muehlhausen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Herrenstraße 43, 99974 Unstruttal |
Telefon: | 036018862662 |
Fax: | 03601448116 |
E-Mail: | info@gemeinde-unstruttal.de |
Anschrift: | Hauptstrasse 55, 99976 Anrode OT Bickenriede |
Telefon: | 03602357020 |
Fax: | 03602357016 |
E-Mail: | post@gemeinde-anrode.de |
Anschrift: | Hanfsack 3, 99986 Vogtei |
Telefon: | 03601751024 |
Fax: | 03601751019 |
E-Mail: | torsten.hartmann@gemeinde-vogtei.de |
Anschrift: | Holzthalebener Str. 38, 99996 Menteroda |
Telefon: | 03602981515 |
Fax: | 03602981518 |
E-Mail: | kasse@menteroda.de |
Anschrift: | Hauptstraße 22, 99988 Heyerode |
Telefon: | 0360248022121 |
Fax: | 0360248022220 |
E-Mail: | n.hahn@lg-suedeichsfeld.de |
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Mühlhausen/Thüringen besitzt einerseits als Kreisstadt des Unstrut-Hainich-Kreises, andererseits für die Mühlhausener Kirmes große überregionale Bekanntheit. Der Ort zählte im Mittelalter zu den...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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