Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Badstraße 20, 77652 Offenburg |
Telefon: | 07818051481 |
Fax: | 07818051211 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 72250 Freudenstadt |
Telefon: | 074418900 |
Fax: | 07441890205 |
E-Mail: | info@freudenstadt.de |
Anschrift: | Herrenfelder Str. 14, 72250 Freudenstadt |
Telefon: | 074419206101 |
Fax: | 07441920996101 |
E-Mail: | sozialamt@kreis-fds.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 2-4, 79312 Emmendingen |
Telefon: | 076414510 |
Fax: | 076414511999 |
E-Mail: | info@landkreis-emmendingen.de |
Anschrift: | Gewerbepark Cité 1, 76532 Baden-Baden |
Telefon: | 07221930 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Stadtstr. 2, 79104 Freiburg |
Telefon: | 076121870 |
Fax: | 076121879999 |
E-Mail: | wohngeld@lkbh.de |
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Gengenbach im Ortenaukreis liegt an der Kinzig am Rand des mittleren Schwarzwald und umfasst neben Gengenbach auch Bermersbach, Reichenbach und Schwaibach. Schon 1231 wurde der Ort erstmals in einer Urkunde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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