Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen |
Telefon: | 071515012231 |
Fax: | 071515012482 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Seestraße 8, 73733 Aichwald |
Telefon: | 0711369090 |
Fax: | 07113690918 |
E-Mail: | info@aichwald.de |
Anschrift: | Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg |
Telefon: | 071411440 |
Fax: | 07141144396 |
E-Mail: | mail@landkreis-ludwigsburg.de |
Anschrift: | Obere Marktstr. 1, 71634 Ludwigsburg |
Telefon: | 071419100 |
E-Mail: | soziales@ludwigsburg.de |
Anschrift: | Hauptstr. 7, 73262 Reichenbach an der Fils |
Telefon: | 0715350050 |
Fax: | 0715395702102 |
E-Mail: | post@reichenbach-fils.de |
Anschrift: | Schulstraße 5-7, 73207 Plochingen |
Telefon: | 0715370050 |
Fax: | 071537005199 |
E-Mail: | rathaus@plochingen.de |
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Die Gemeinde liegt am Rand des Schwäbischen Waldes in der Backnanger Bucht. Durch Weissach im Tal fließt der Weißach. Seit Jahren pflegt die Gemeinde eine intensive und fruchtbare Partnerschaft mit der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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