Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd |
Telefon: | 06223804320 |
Fax: | 062238049399 |
E-Mail: | stadtkasse@neckargemuend.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen |
Telefon: | 06224704231 |
Fax: | 06224704252 |
E-Mail: | stadt@leimen.de |
Anschrift: | Heidelberger Straße 34, 69256 Mauer |
Telefon: | 06226922031 |
Fax: | 06226922099 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-mauer.de |
Anschrift: | Sinsheimer Straße 19, 69226 Nußloch |
Telefon: | 06224901127 |
Fax: | 06224901186 |
E-Mail: | info@nussloch.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Platz 3, 69117 Heidelberg |
Telefon: | 062215814000 |
E-Mail: | kasse-steuern@heidelberg.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 10, 69207 Sandhausen |
Telefon: | 06224592119 |
Fax: | 06224592130 |
E-Mail: | info@sandhausen.de |
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Das bezaubernde Gaiberg ist ein staatlich anerkannte Luftkurort, der in einer Höhe von 200 bis 445 Meter liegt. Zu den Söhnen der Gemeinde zählt der deutscher Önologe Friedrich Klingmann.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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