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Ausländerbehörden in Neulußheim - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(116)
Ausländeramt des Rhein-Neckar-Kreises
17.03 km von Neulußheim
Anschrift:Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg
Telefon:062215221478
Fax:062215221209
E-Mail:auslaenderamt@rhein-neckar-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 7:30-12 Uhr sowie Mi 7:30-17 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Weitere Behörden in der Nähe von Neulußheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(85)
Ausländerbehörde
6.25 km von Neulußheim
Anschrift:Große Himmelsgasse 10, 67346 Speyer
Telefon:06232142440
Fax:06232142345
E-Mail:aufenthaltsrecht@stadt-speyer.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(70)
Ausländeramt
10.92 km von Neulußheim
Anschrift:Hebelstraße 1, 68723 Schwetzingen
Telefon:0620287213
Fax:0620287218
E-Mail:info@schwetzingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(35)
Ausländeramt
13.09 km von Neulußheim
Anschrift:Marktstraße 13, 69168 Wiesloch
Telefon:06222840
Fax:0622284377
E-Mail:info@wiesloch.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
(108)
Ausländerbehörde des Landkreises
13.4 km von Neulußheim
Anschrift:Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim
Telefon:07274530
Fax:0727453229
E-Mail:kreisverwaltung@kreis-germersheim.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(18)
Ausländeramt
13.95 km von Neulußheim
Anschrift:Rathausstr. 1-3, 69181 Leimen
Telefon:06224704324
Fax:06224704150
E-Mail:stadt@leimen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr sowie Di 14:30-18:30 Uhr und Do 13:30-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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