Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Münchener Str. 9, 86551 Aichach |
Telefon: | 0825192326 |
Fax: | 0825192375 |
E-Mail: | poststelle@lra-aic-fdb.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hinter dem Metzg 6, 86150 Augsburg |
Telefon: | 082131020 |
Fax: | 082131022209 |
E-Mail: | info@LRA-a.bayern.de |
Anschrift: | Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg |
Telefon: | 08213249616 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg an der Donau |
Telefon: | 08431570 |
Fax: | 0843157205 |
E-Mail: | poststelle@neuburg-schrobenhausen.de |
Anschrift: | Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth |
Telefon: | 0906740 |
Fax: | 090674273 |
E-Mail: | info@lra-donau-ries.de |
Anschrift: | Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm |
Telefon: | 08441270 |
Fax: | 0844127271 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt-paf.de |
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Petersdorf liegt 20 km nordöstlich von Augsburg. Die Gemeinde besteht aus 2 Ortsteilen. Im Zentrum des Ortes liegt der Kirchberg von Hohenried, der einen weiten Blick in das Land gestattet. Des Weiteren...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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