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Friedhofsämter im Landkreis Amberg-Sulzbach - Öffnungszeiten (Seite 3)

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Friedhofsamt Schmidmühlen
26.05 km von Amberg-Sulzbach
Anschrift:Rathausstr. 1, 92287 Schmidmühlen
Telefon:09474940315
Fax:09474940333
E-Mail:markt@schmidmuehlen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 08.30 - 12.00 Uhr sowie Di 14:00 - 16:00 Uhr und Do 13:00 - 17:00 Uhr
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Friedhofsverwaltung Auerbach in der Oberpfalz
26.27 km von Amberg-Sulzbach
Anschrift:Oberer Marktplatz 1, 91275 Auerbach
Telefon:09643200
Fax:096432035
E-Mail:info@auerbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 14-16:30 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
21 - 22 von 22
Weitere Behörden in der Nähe von Amberg-Sulzbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Am Dorfplatz 2, 92278 Illschwang
Telefon:0966691310
Fax:09666913125
E-Mail:vg@illschwang.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr
Fr 8-11:30 Uhr
sowie Do 13:30-18 Uhr
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Friedhofsverwaltung Ammerthal
3.78 km von Amberg-Sulzbach
Anschrift:Mühlweg 16 a, 92260 Ammerthal
Telefon:09628923313
Fax:09628923320
E-Mail:gemeinde@ammerthal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(0)
Friedhofsamt Sulzbach-Rosenberg
4.69 km von Amberg-Sulzbach
Anschrift:Lobenhof 5, 92237 Sulzbach-Rosenberg
Telefon:096617920
Fax:09661510177
E-Mail:waldfriedhof@sulzbach-rosenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Friedhofsamt Poppenricht
5.19 km von Amberg-Sulzbach
Anschrift:Rathausplatz 1, 92284 Poppenricht
Telefon:0962165830
Fax:09621658320
E-Mail:gemeindeverwaltung@poppenricht.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Do 14-17 Uhr
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Standesamt, Friedhofsverwaltung Ursensollen
7.46 km von Amberg-Sulzbach
Anschrift:Rathausstraße 1, 92289 Ursensollen
Telefon:0962892390
Fax:09628923919
E-Mail:gemeinde@ursensollen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mi 8-14 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Amberg-Sulzbach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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