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Anschrift: | Paulanerplatz 4, 92224 Amberg |
Telefon: | 096216040 |
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E-Mail: | poststelle@ag-am.bayern.de |
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Anschrift: | Bahnhofsteig 5, 91257 Pegnitz |
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Anschrift: | Kreuzbergstraße 19, 92421 Schwandorf |
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Sulzbach-Rosenberg im Landkreis Amberg-Sulzbach liegt ca. 50km östlich von Nürnberg am Ostrand dr Fränkischen Alb am Rosenbach. Der Ort galt bis 1188 als Stammburg der Grafen von Sulzbach. Besichtigt...
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Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Amtsgericht regelmäßig die Eingangsinstanz. Vor dem Amtsgericht werden Verfahren des Zivil- und Strafrechts verhandelt.
Im Rahmen des Zivilrechts obliegen dem Amtsgericht regelmäßig folgende Aufgaben: das Einleiten von Mahnverfahren, das Führen des Handels-, Vereins- und Güterechtsregisters und das Verhandeln von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Vor dem Amtsgericht werden Strafverfahren verhandelt, wenn keine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten und mit keiner gesonderten Unterbringung des Beschuldigten (z. B. in Sicherheitsverwahrung) zu rechnen ist.
Dem Amtsgericht sind normalerweise das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Je nach Verfahrensgegenstand kann die Instanzenreihenfolge der übergeordneten Gerichte variieren.
Die Zuständigkeiten des Amtsgerichts werden im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Gleichermaßen sind dort Regelungen zur Organisation, richterlichen Besetzung der Amtsgerichte sowie zur Dienstaufsicht zu finden.
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