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Friedhofsämter in Ansbach - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Friedhofsverwaltung Ansbach
0.45 km von Ansbach
Anschrift:Hospitalstr. 26, 91522 Ansbach
Telefon:098151573
E-Mail:friedhofsverwaltung@ansbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 7.00 bis 16.15 Uhr Fr 7.00 bis 12.00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Ansbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Friedhofsverwaltung Lehrberg
6.6 km von Ansbach
Anschrift:Sonnenstraße 14, 91611 Lehrberg
Telefon:09820911933
Fax:09820911911
E-Mail:poststelle@lehrberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 14 - 19 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Burgoberbach
7.1 km von Ansbach
Anschrift:Ansbacher Str. 24, 91595 Burgoberbach
Telefon:09805919177
Fax:09805919191
E-Mail:gemeinde@burgoberbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 14 - 18 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 22, 91623 Sachsen b. Ansbach
Telefon:098279220317
Fax:098279220320
E-Mail:gemeinde@sachsen-b-ansbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13-18 Uhr und Di 13-17 Uhr
Anschrift:Ansbacher Str. 15, 91629 Weihenzell
Telefon:0980295010
Fax:09802950129
E-Mail:poststelle@vg-weihenzell.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Friedhofsverwaltung Herrieden
8.67 km von Ansbach
Anschrift:Herrnhof 10, 91567 Herrieden
Telefon:098258080
Fax:0982580830
E-Mail:mail@herrieden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Di 13 - 18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Friedhofsamt Ansbach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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