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Anschrift: | Niederpöring 23, 94562 Oberpöring |
Telefon: | 0993795050 |
Fax: | 09937950550 |
E-Mail: | poststelle@vgem-oberpoering.bayern.de |
Anschrift: | Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf |
Telefon: | 09913100421 |
Fax: | 0991310041250 |
E-Mail: | poststelle@lra-deg.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Preysingplatz 1, 94447 Plattling |
Telefon: | 0993170812 |
Fax: | 0993170899 |
E-Mail: | poststelle@plattling.bayern.de |
Anschrift: | Marktplatz 19, 94522 Wallersdorf |
Telefon: | 09933951011 |
Fax: | 099331445 |
E-Mail: | info@markt-wallersdorf.de |
Anschrift: | Deggendorfer Str. 6, 94569 Stephansposching |
Telefon: | 09935950012 |
Fax: | 09935950099 |
E-Mail: | poststelle@stephansposching.de |
Anschrift: | Untere Römerstr. 2, 94527 Aholming |
Telefon: | 09938950515 |
Fax: | 09938950522 |
E-Mail: | gemeinde@gemeinde-aholming.de |
Anschrift: | Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1, 94554 Moos |
Telefon: | 09938950216 |
Fax: | 09938950226 |
E-Mail: | poststelle@vgem-moos.bayern.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Otzing ist eine Gemeinde im Landkreis Deggendorf in Niederbayern. Sehenswert sind verschiedene Kirchen der Ortschaft, z.B. Die St. Laurentius-Kirche. Durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet Untere Isar...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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