Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 16, 96332 Pressig |
Telefon: | 0926599017 |
Fax: | 0926599028 |
E-Mail: | info@pressig.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstr. 38, 96358 Teuschnitz |
Telefon: | 0926897210 |
Fax: | 0926897226 |
E-Mail: | mail@vgem-teuschnitz.de |
Anschrift: | Ortsstraße 13, 96524 Föritz |
Telefon: | 0367540930 |
Fax: | 03675409321 |
E-Mail: | einwohnermeldeamt@foeritz.de |
Anschrift: | Rathausstr. 1, 96342 Stockheim |
Telefon: | 09265807019 |
Fax: | 09265807040 |
E-Mail: | gemeinde@stockheim.bayern.de |
Anschrift: | Ludwigsstädter Str. 2, 96361 Steinbach am Wald |
Telefon: | 09263975117 |
Fax: | 09263975129 |
E-Mail: | info@steinbach-am-wald.de |
Anschrift: | Wöhrleite 1, 96352 Wilhelmsthal |
Telefon: | 09260990930 |
Fax: | 09260990933 |
E-Mail: | christine.jakob@wilhelmsthal.de |
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Pressig im Landkreis Kronach ist im Naturpark Frankenwald gelegen und erhielt schon im Jahre 1377 die Marktrechte. Pressig umfasst die Ortsteile Brauersdorf, Eila, Förschtendorf, Friedersdorf, Grössau...
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Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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