Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bezoldweg 31, 91541 Rothenburg ob der Tauber |
Telefon: | 09814683490 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | zulassung@landratsamt-ansbach.de |
Anschrift: | Janstraße 6, 91555 Feuchtwangen |
Telefon: | 09814683470 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt-ansbach.de |
Anschrift: | Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach |
Telefon: | 09814680 |
Fax: | 09814681119 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt-ansbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | In den Kistenwiesen 2, 74564 Crailsheim |
Telefon: | 079514929997 |
Fax: | 079514925152 |
E-Mail: | zulassungsstelle@lrasha.de |
Anschrift: | Karlsplatz 7/9, 91522 Ansbach |
Telefon: | 098151510 |
Fax: | 098151288 |
E-Mail: | stadt@ansbach.de |
Anschrift: | Berliner Str. 16, 91438 Bad Windsheim |
Telefon: | 09861923350 |
E-Mail: | poststelle@kreis-nea.de |
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt an der Aisch |
Telefon: | 09161920 |
Fax: | 09161921060 |
E-Mail: | poststelle@kreis-nea.de |
Anschrift: | Allee 16, 74653 Künzelsau |
Telefon: | 0794018292 |
Fax: | 0794018475 |
E-Mail: | info@hohenlohekreis.de |
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Schillingsfürst im Landkreis Ansbach liegt im Naturpark Frankenhöhe und ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst. Schon im Jahr 1000 wurde der Ort erstmals schriftlich benannt. Zahlreiche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.
Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.
Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.
Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.
Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.
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