Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchplatz 2, 83737 Irschenberg |
Telefon: | 08062703912 |
Fax: | 08062703970 |
E-Mail: | info@irschenberg.com |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83714 Miesbach |
Telefon: | 0802528371 |
Fax: | 0802528357 |
E-Mail: | info@miesbach.de |
Anschrift: | Schlierseer Str. 18, 83734 Hausham |
Telefon: | 08026390943 |
Fax: | 08026390959 |
E-Mail: | rathaus@hausham.de |
Anschrift: | Gewerbepark BWB 29 , 83052 Bruckmühl |
Telefon: | 0806259311 |
Fax: | 08062599030 |
E-Mail: | rathaus@bruckmuehl.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 83727 Schliersee |
Telefon: | 08026600922 |
Fax: | 08026600960 |
E-Mail: | rathaus@schliersee.de |
Anschrift: | Ignaz-Günther-Straße 5, 83629 Weyarn |
Telefon: | 08020188714 |
Fax: | 08020188720 |
E-Mail: | andre@weyarn.de |
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Irschenberg ist eine Gemeinde im Miesbachkreis in Oberbayern und besteht aus insgesamt 144 Ortsteilen. Erstmals wurde die Ortschaft im Jahr 657 schriftlich erwähnt. Sehenswert sind die verschiedenen Kirchen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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