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Stadtkassen im Landkreis Mühldorf a.Inn - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Kasse Aschau am Inn
13.86 km von Mühldorf a.Inn
Anschrift:Hauptstraße 4, 84544 Aschau am Inn
Telefon:08638943522
Fax:08638943599
E-Mail:poststelle@aschau-a-inn.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7:30-13 Uhr
Di+Mi+Fr 7:30-12 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
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Kasse Obertaufkirchen
18.17 km von Mühldorf a.Inn
Anschrift:Am Sportplatz 5, 84419 Obertaufkirchen
Telefon:08082930315
Fax:08082930350
E-Mail:gemeinde@obertaufkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Do 13-18:30 Uhr
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Kasse Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim
18.38 km von Mühldorf a.Inn
Anschrift:Bräustrasse 11, 84437 Reichertsheim
Telefon:0807391920
Fax:08073919219
E-Mail:info@reichertsheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
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Kasse Schwindegg
19.94 km von Mühldorf a.Inn
Anschrift:Mühldorfer Straße 54, 84419 Schwindegg
Telefon:08082930417
Fax:08082930444
E-Mail:poststelle@gemeinde-schwindegg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Do 14-18:30 Uhr
(0)
Kasse Buchbach
20.5 km von Mühldorf a.Inn
Anschrift:Marktplatz 1, 84428 Buchbach
Telefon:08086930717
Fax:080869307517
E-Mail:rathaus@buchbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(0)
Kasse Verwaltungsgemeinschaft Gars am Inn
20.92 km von Mühldorf a.Inn
Anschrift:Hauptstraße 3, 83536 Gars a. Inn
Telefon:08073918514
Fax:08073918515
E-Mail:info@gars.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
(0)
Kasse Haag in Oberbayern
26.95 km von Mühldorf a.Inn
Anschrift:Marktplatz 7, 83527 Haag in Oberbayern
Telefon:08072919923
Fax:08072919966
E-Mail:info@markt-haag.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
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Kasse Verwaltungsgemeinschaft Maitenbeth
33.67 km von Mühldorf a.Inn
Anschrift:Haager Str. 5, 83562 Maitenbeth
Telefon:08076916617
Fax:08076916620
E-Mail:poststelle@vg-maitenbeth.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Mühldorf a.Inn
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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