Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Memminger Straße 18 , 89281 Altenstadt |
Telefon: | 0833772118 |
Fax: | 0833772110 |
E-Mail: | rathaus@altenstadt-vg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 7, 88453 Erolzheim |
Telefon: | 07354931851 |
Fax: | 07354931899 |
E-Mail: | poststelle@erolzheim.de |
Anschrift: | Fuggerstr. 3, 87737 Boos |
Telefon: | 08335982914 |
Fax: | 08335982930 |
E-Mail: | kasse@vg-boos.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 87727 Babenhausen |
Telefon: | 08333940036 |
Fax: | 08333940094 |
E-Mail: | info@babenhausen.org |
Anschrift: | Königstraße 63, 89165 Dietenheim |
Telefon: | 0734796960 |
Fax: | 07347969696 |
E-Mail: | stadtverwaltung@dietenheim.de |
Anschrift: | Hauptstrasse 4, 89257 Illertissen |
Telefon: | 0730317215 |
Fax: | 0730317227 |
E-Mail: | stadt@illertissen.de |
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Kellmünz an der Iller liegt im Landkreis Neu-Ulm an der Iller in Mittelschwaben. Für Besucher ist Kellmünz unter anderem durch das Römerkastell „Caelius Mons“ sehr attraktiv.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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