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Anschrift: | Kreuzbergstr. 19, 92421 Schwandorf |
Telefon: | 094313830 |
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Anschrift: | Paulanerplatz 4, 92224 Amberg |
Telefon: | 096216040 |
Fax: | 09621604105 |
E-Mail: | poststelle@ag-am.bayern.de |
Anschrift: | Pfarrgasse 18, 92648 Vohenstrauß |
Telefon: | 096130000 |
Fax: | 09613000492 |
E-Mail: | poststelle.verwaltung@ag-wen.bayern.de |
Anschrift: | Ledererstraße 9, 92637 Weiden in der Oberpfalz |
Telefon: | 096130000 |
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E-Mail: | poststelle.verwaltung@ag-wen.bayern.de |
Anschrift: | Kirchplatz 13, 93413 Cham |
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Fax: | 09971990150 |
E-Mail: | poststelle@ag-cha.bayern.de |
Anschrift: | Augustenstrasse 3, 93049 Regensburg |
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Fax: | 09412003420 |
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Nabburg im Landkreis Schandorf liegt an der Naab im Naturpark Oberpfälzer Wald und wurde schon 1040 urkundlich erwähnt. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen das Stadtbild, so die historische Altstadt...
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Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.
Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.
Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.
Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.
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