Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Leutnerstraße 15, 94315 Straubing |
Telefon: | 09421973282 |
Fax: | 09421973446 |
E-Mail: | Stauber.Anton@landkreis-straubing-bogen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Theresienplatz 2, 94315 Straubing |
Telefon: | 0942194460403 |
Fax: | 0942194460274 |
E-Mail: | bauordnungsamt@straubing.de |
Anschrift: | Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing |
Telefon: | 0873187237 |
Fax: | 0873187724 |
E-Mail: | anton.knoeckl@landkreis-dingolfing-landau.de |
Anschrift: | Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg |
Telefon: | 09414009335 |
Fax: | 09414009299 |
E-Mail: | kulturreferat@landratsamt-regensburg.de |
Anschrift: | Keplerstr. 1, 93047 Regensburg |
Telefon: | 09415072452 |
Fax: | 09415074459 |
E-Mail: | denkmalpflege@regensburg.de |
Anschrift: | Luitpoldstraße 29, 84034 Landshut |
Telefon: | 0871881471 |
Fax: | 0871881630 |
E-Mail: | denkmalschutz@landshut.de |
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Geiselhöring im Landkreis Straubing-Bogen liegt im Tal der Kleinen Laber in der Region Donau-Wald und wurde 1140 erstmals urkundlich erwähnt. Besucht werden sollten unter anderem das Rathaus von 1525, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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