Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Leutnerstraße 15, 94315 Straubing |
Telefon: | 09421973377 |
Fax: | 09421973230 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-straubing-bogen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing |
Telefon: | 0873187154 |
Fax: | 0873187100 |
E-Mail: | info@landkreis-dingolfing-landau.de |
Anschrift: | Johann-Hösl-Straße 11a-11b, 93053 Regensburg |
Telefon: | 09415071502 |
Fax: | 09415074509 |
E-Mail: | wohngeld@regensburg.de |
Anschrift: | Altmühlstr. 3, 93053 Regensburg |
Telefon: | 094140090 |
Fax: | 09414009427 |
E-Mail: | sozialer.wohnungsbau@landratsamt-regensburg.de |
Anschrift: | Luitpoldstr. 29a, 84034 Landshut |
Telefon: | 0871881645 |
Fax: | 0871881641 |
E-Mail: | sozialamt.wohnungswesen@landshut.de |
Anschrift: | Veldener Straße 15, 84036 Landshut |
Telefon: | 08714081888 |
Fax: | 08714081001 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-landshut.de |
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Geiselhöring im Landkreis Straubing-Bogen liegt im Tal der Kleinen Laber in der Region Donau-Wald und wurde 1140 erstmals urkundlich erwähnt. Besucht werden sollten unter anderem das Rathaus von 1525, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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