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Anschrift: | Stadtplatz 4, 94333 Geiselhöring |
Telefon: | 09423940018 |
Fax: | 09423940030 |
E-Mail: | bauamt@geiselhoering.de |
Anschrift: | Leutnerstraße 15, 94315 Straubing |
Telefon: | 09421973259 |
Fax: | 09421973230 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-straubing-bogen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstr. 26, 93104 Sünching |
Telefon: | 09480938014 |
Fax: | 09480938020 |
E-Mail: | poststelle@vg-suenching.de |
Anschrift: | Landshuter Str. 32, 84082 Laberweinting |
Telefon: | 08772961917 |
Fax: | 08772961930 |
E-Mail: | gemeinde@laberweinting.de |
Anschrift: | Hauptstr. 29, 94351 Feldkirchen |
Telefon: | 09420840211 |
Fax: | 09420840223 |
Anschrift: | Schlossplatz 2, 94369 Rain |
Telefon: | 09429940125 |
Fax: | 09429940126 |
E-Mail: | info@vgem-rain.de |
Anschrift: | Schulstr. 6, 94339 Leiblfing |
Telefon: | 09427950322 |
Fax: | 09427950333 |
E-Mail: | bauamt1@leiblfing.bayern.de |
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Geiselhöring im Landkreis Straubing-Bogen liegt im Tal der Kleinen Laber in der Region Donau-Wald und wurde 1140 erstmals urkundlich erwähnt. Besucht werden sollten unter anderem das Rathaus von 1525, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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