Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Stadtplatz 4, 94333 Geiselhöring |
Telefon: | 09423940021 |
Fax: | 09423940030 |
E-Mail: | pielmeier.andreas@geiselhoering.de |
Anschrift: | Leutnerstr. 15, 94315 Straubing |
Telefon: | 09421973238 |
Fax: | 09421973230 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-straubing-bogen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstr. 26, 93104 Sünching |
Telefon: | 0948093800 |
Fax: | 09480938020 |
E-Mail: | poststelle@vg-suenching.de |
Anschrift: | Landshuter Str. 32, 84082 Laberweinting |
Telefon: | 08772961918 |
Fax: | 08772961930 |
E-Mail: | gemeinde@laberweinting.de |
Anschrift: | Hauptstr. 29, 94351 Feldkirchen |
Telefon: | 0942084020 |
Fax: | 09420840223 |
Anschrift: | Schlossplatz 2, 94369 Rain |
Telefon: | 0942994010 |
Fax: | 09429940126 |
E-Mail: | info@vgem-rain.de |
Anschrift: | Schulstr. 6, 94339 Leiblfing |
Telefon: | 09427950319 |
Fax: | 09427950333 |
E-Mail: | info@leiblfing.bayern.de |
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Geiselhöring im Landkreis Straubing-Bogen liegt im Tal der Kleinen Laber in der Region Donau-Wald und wurde 1140 erstmals urkundlich erwähnt. Besucht werden sollten unter anderem das Rathaus von 1525, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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