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Wohnungsämter in Rain (Niederbayern) - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrem Wohnungsamt in Rain (Niederbayern). Das Wohnungsamt ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt das Wohnungsamt in Rain (Niederbayern) gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Das Wohnungsamt in Rain (Niederbayern) ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. Je nach Bundesland können sich Aufgabengebiet und Zuständigkeit der einzelnen Behörden unterscheiden. Das Wohnungsamt in Rain (Niederbayern) ist z.B. für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen oder die Auszahlung von Wohngeld zuständig. Anhand der folgenden Liste zum Wohnungsamt in Rain (Niederbayern) können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde erhalten. ACHTUNG! Seit 2009 gilt für viele Behörden in Deutschland die zentrale Behördenrufnummer 115!

Anschrift:Leutnerstraße 15, 94315 Straubing
Telefon:09421973377
Fax:09421973230
E-Mail:poststelle@landkreis-straubing-bogen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:45-12 Uhr sowie Do 13-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Rain (Niederbayern)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(16)
Amt für Soziales Abteilung Wohngeld
27.14 km von Rain (Niederbayern)
Anschrift:Johann-Hösl-Straße 11a-11b, 93053 Regensburg
Telefon:09415073500
Fax:09415074509
E-Mail:sozialamt@regensburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-11:30 Uhr
Do 15-17:30 Uhr
Anschrift:Altmühlstr. 3, 93053 Regensburg
Telefon:094140090
Fax:09414009427
E-Mail:sozialer.wohnungsbau@landratsamt-regensburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 13-15:30 Uhr Mi+Fr 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
(22)
Amt für Wohnungswesen des Landkreises
30.89 km von Rain (Niederbayern)
Anschrift:Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing
Telefon:0873187154
Fax:0873187100
E-Mail:info@landkreis-dingolfing-landau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo, Di, Do 13.30-16.00 Uhr
Anschrift:Herrenstr. 18, 94469 Deggendorf
Telefon:09913100440
Fax:0991310041250
E-Mail:poststelle@lra-deg.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Mi 7:30-12:30 Uhr
Di 7:30-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr
Do 7:30-17 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
(10)
Wohngeldstelle des Landkreises
37.37 km von Rain (Niederbayern)
Anschrift:Rachelstraße 6, 93413 Cham
Telefon:09971780
Fax:0997178399
E-Mail:poststelle@lra.landkreis-cham.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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