Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schlossplatz 2, 94369 Rain |
Telefon: | 09429940127 |
Fax: | 09429940126 |
E-Mail: | info@vgem-rain.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstraße 26, 93104 Sünching |
Telefon: | 09480938015 |
Fax: | 09480938020 |
E-Mail: | nicole.retzer@vg-suenching.de |
Anschrift: | Regensburger Straße 22, 94356 Kirchroth |
Telefon: | 09428941031 |
Fax: | 09428941015 |
E-Mail: | poststelle@kirchroth.de |
Anschrift: | Haidauer Str. 40, 93102 Pfatter |
Telefon: | 09481940416 |
Fax: | 09481940425 |
E-Mail: | annemarie.ederer@pfatter.de |
Anschrift: | Theresienplatz 2, 94315 Straubing |
Telefon: | 0942194460350 |
Fax: | 0942194460250 |
E-Mail: | stadtkasse@straubing.de |
Anschrift: | Hauptstraße 29, 94351 Feldkirchen |
Telefon: | 09420840217 |
Fax: | 09420840223 |
E-Mail: | info@feldkirchen-gemeinde.de |
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Rain ist eine Gemeinde des Straubing-Bogen-Kreises im Freistaat Bayern. Sie entstand im 13. Jahrhundert aus einer Burg. Ortsbildprägend ist das heutige Schloss, das den Rest der Burg darstellt. Das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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