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Stadtkassen im Landkreis Weilheim-Schongau - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Stadtkasse Schongau
12.08 km von Weilheim-Schongau
Anschrift:Münzstraße 1-3, 86956 Schongau
Telefon:08861214126
Fax:08861214895
E-Mail:info@schongau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
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Kasse Pähl
12.73 km von Weilheim-Schongau
Anschrift:Kirchstraße 7, 82396 Pähl
Telefon:08808920418
Fax:08808920440
E-Mail:gemeinde@paehl.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8-12 Uhr sowie Do 16-19 Uhr
Anschrift:Marienplatz 2, 86972 Altenstadt
Telefon:08861230015
Fax:08861230010
E-Mail:verwaltungsgemeinschaft@altenstadt-wm.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(0)
Gemeindekasse Bernried (Am Starnberger See)
18.02 km von Weilheim-Schongau
Anschrift:Dorfstraße 26, 82347 Bernried
Telefon:081589076716
Fax:081589076746
E-Mail:gemeindekasse@bernried.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 16-18 Uhr
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Kasse Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt
18.14 km von Weilheim-Schongau
Anschrift:Weilheimer Str. 1-3, 82402 Seeshaupt
Telefon:08801907119
Fax:088012427
E-Mail:gemeinde@seeshaupt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
(0)
Kasse Verwaltungsgemeinschaft Habach
19.71 km von Weilheim-Schongau
Anschrift:Hofmark 1, 82392 Habach
Telefon:08847690212
Fax:08847690210
E-Mail:verwaltung@vgem-habach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr (mittwochs geschlossen)
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Kasse Verwaltungsgemeinschaft Steingaden
20.2 km von Weilheim-Schongau
Anschrift:Krankenhausstraße 1, 86989 Steingaden
Telefon:08862910128
Fax:088626470
E-Mail:gemeinde@steingaden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
(0)
Kasse Verwaltungsgemeinschaft Bernbeuren
23.15 km von Weilheim-Schongau
Anschrift:Marktplatz 4, 86975 Bernbeuren
Telefon:08860910113
Fax:08860910115
E-Mail:vgem@bernbeuren.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 15-18 Uhr
Fr 8-13 Uhr
(2)
Stadtkasse Penzberg
25.25 km von Weilheim-Schongau
Anschrift:Karlstraße 25, 82377 Penzberg
Telefon:08856813240
Fax:08856813209
E-Mail:poststelle@penzberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18:30 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Stadtkasse Weilheim-Schongau
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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