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Anschrift: | Markt 48, 04916 Schönewalde |
Telefon: | 035362743312 |
Fax: | 035362743340 |
E-Mail: | kasse3@schoenewalde.de |
Anschrift: | Markt 1, 04916 Herzberg (Elster) |
Telefon: | 03535482260 |
Fax: | 03535482120 |
E-Mail: | stadtkasse@stadt-herzberg.de |
Anschrift: | Herzberger Str. 7, 04936 Schlieben |
Telefon: | 03536135619 |
Fax: | 03536135630 |
E-Mail: | amt-schlieben@t-online.de |
Anschrift: | Kindergartenstr. 2a, 03253 Schönborn |
Telefon: | 03532698127 |
Fax: | 03532698139 |
E-Mail: | amt@elsterland.de |
Anschrift: | Am Markt 8, 03253 Doberlug-Kirchhain |
Telefon: | 03532239155 |
Fax: | 03532239239 |
E-Mail: | ramona.tietz@doberlug-kirchhain.de |
Anschrift: | Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde |
Telefon: | 03532363120 |
Fax: | 03532363112 |
E-Mail: | kasse@stadt-sonnewalde.de |
Anschrift: | Markt 18, 04920 Bad Liebenwerda |
Telefon: | 0353414717242 |
Fax: | 0353414717500 |
E-Mail: | zentrale@vg-liebenwerda.de |
Anschrift: | Schloßstraße 7/8, 03238 Finsterwalde |
Telefon: | 03531783400 |
Fax: | 035312766 |
E-Mail: | huel@finsterwalde.de |
Anschrift: | Turmstr. 5, 03238 Massen-Niederlausitz |
Telefon: | 0353178213 |
Fax: | 03531702227 |
E-Mail: | info@amt-kleine-elster.de |
Anschrift: | Hauptstraße 12, 04910 Elsterwerda |
Telefon: | 0353365239 |
Fax: | 03533655239 |
E-Mail: | kassenleitung@elsterwerda.de |
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Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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