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Anschrift: | Am Markt 8, 15370 Petershagen-Eggersdorf |
Telefon: | 033414149305 |
Fax: | 03341414999 |
E-Mail: | roswitha.schlosser@petershagen-eggersdorf.de |
Anschrift: | Lindenallee 3, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf |
Telefon: | 033439835421 |
Fax: | 033439835100 |
E-Mail: | poststelle@fredersdorf-vogelsdorf.de |
Anschrift: | Berliner Allee 6, 15345 Altlandsberg |
Telefon: | 03343815650 |
Fax: | 03343815688 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hans-Striegelski-Straße 5, 15562 Rüdersdorf bei Berlin |
Telefon: | 03363885117 |
Fax: | 0336382602 |
E-Mail: | standesamt@ruedersdorf.de |
Anschrift: | Seelower Str. 14, 15328 Golzow |
Telefon: | 033472802135 |
Fax: | 03347266913 |
E-Mail: | sekretariat@amt-golzow.de |
Anschrift: | Am Rathaus 1, 15366 Neuenhagen bei Berlin |
Telefon: | 03342245574 |
Fax: | 03342245444 |
E-Mail: | gemeinde@neuenhagen-bei-berlin.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Str. 2, 16259 Falkenberg/Mark |
Telefon: | 03345864613 |
Fax: | 033458646413 |
Anschrift: | Breite Straße 1, 15326 Lebus |
Telefon: | 03360444534 |
Fax: | 03360444513 |
E-Mail: | e.franke@amt-lebus.de |
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Der Landkreis Märkisch-Oderland befindet sich im äußersten Osten Brandenburgs. Zu ihm gehören die Ämter Barnim-Oderbruch, Falkenberg-Höhe, Golzow, Lebus, Märkische Schweiz, Neuhardenberg und...
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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