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Stadtkassen in Neu-Seeland - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Amtskasse Altdöbern
6.33 km von Neu-Seeland
Anschrift:Marktstraße 1, 03229 Altdöbern
Telefon:03543460048
Fax:03543460060
E-Mail:kasse2@amt-altdoebern.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Neu-Seeland

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Kassenverwaltung Großräschen
1.56 km von Neu-Seeland
Anschrift:Seestraße 16, 01983 Großräschen
Telefon:03575327132
Fax:03575327113
E-Mail:info@grossraeschen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr
(0)
Kassenverwaltung Senftenberg
8.74 km von Neu-Seeland
Anschrift:Markt 1, 01968 Senftenberg
Telefon:03573701180
Fax:03573701177
E-Mail:info@senftenberg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr sowie Do 9-12 Uhr und 13-16:30 Uhr
(1)
Kassenverwaltung Schipkau
9.9 km von Neu-Seeland
Anschrift:Schulstr. 4, 01998 Schipkau
Telefon:03575436027
Fax:03575410349
E-Mail:info@gemeinde-schipkau.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00 - 11.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr sowie Do 9.00 - 11.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
(0)
Kassenverwaltung Welzow
11.9 km von Neu-Seeland
Anschrift:Poststr. 8, 03119 Welzow
Telefon:03575125037
Fax:03575125022
E-Mail:h.raebiger@welzow.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-11:30 Uhr
Di 9-11:30 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-11:30 Uhr und 13-16 Uhr
(0)
Kassenverwaltung Calau
16.94 km von Neu-Seeland
Anschrift:Platz des Friedens 10, 03205 Calau
Telefon:03541891133
Fax:03541891153
E-Mail:vollstreckung@calau.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Neu-Seeland
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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