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Man wendet sich meist schriftlich an Ämter und Behörden, wenn man ein Anliegen hat. Beim Wohnungsamt handelt es sich häufig um Fragen bezüglich sozialem Wohnungsbau, Wohnberechtigungsscheinen oder Wohngeld. Daher stellen wir Ihnen hier gern Mail, Adresse und Fax der Behörde, zuständig für Neuruppin, zur Verfügung.
Top 3 der häufigsten Fragen aus den Wohnungsamt-FAQ |
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Betreuungsamt, Abt. Wohnungsangelegenheiten Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Neuruppin. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Betreuungsamt, Abt. Wohnungsangelegenheiten Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Neuruppin können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Neuruppin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin trägt als Kreisstadt, welche 1238 erstmals urkundlich erwähnt wurde, auch den Beinamen "Fontanestadt", in Gedenken an den gebürtigen Neuruppiner Theodor Fontane...
mehrortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.