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Bürgeramt - Häufige Fragen

Was ist die einfache Melderegisterauskunft?

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Die Melderegisterauskunft wird normalerweise von der zuständigen Kommune erteilt. Man kann sich daher an das Bürgeramt bzw. die Meldebehörde wenden. Das Melderegister wird im Allgemeinen von der Kommunalverwaltung geführt. Entsprechend dem Melderechtsrahmengesetz können Auskünfte aus dem Melderegister an nicht-öffentliche Stellen oder private Dritte gegeben werden (z.B. Unternehmen, Parteien). Die einfache Melderegisterauskunft umfasst Informationen zum Vornamen, Familiennamen, Anschriften und ggf. Geburtsdaten. Im Gegensatz zur erweiterten Auskunft muss man in der Regel für die einfache Melderegisterauskunft kein berechtigtes Interesse nachweisen. Die Gebührenerhebung für die Erteilung einer entsprechenden Meldeauskunft kann regional variieren.

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