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Familienkasse - Häufige Fragen

Mein Ehegatte wird eine Beschäftigung im Ausland aufnehmen. Muss ich das der Familienkasse melden?

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Die Aufnahme einer Beschäftigung ist in der Regel mit einer Änderung der persönlichen Arbeits- und Lebensumstände verbunden und ist gegenüber der Familienkasse unverzüglich mitzuteilen, da sich diese unter Umständen auf den Kindergeldanspruch auswirken können. Selbst wenn über einen solchen Antrag noch nicht entschieden worden ist und die Arbeitsaufnahme im Ausland während dieser Bearbeitungszeit erfolgt, ist die Familienkasse darüber in Kenntnis zu setzen. Nachfragen zur Mitteilungspflicht und zu relevanten Änderungen beantwortet die zuständige Familienkasse. 

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