| Was verbirgt sich hinter dem Begriff Familienzulage?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Familienzulage stellt eine Versorgungsleistung der entsprechenden Sozialleistungsträger in der Schweiz dar. Diese Geldleistungen an Eltern sollen grundlegend die finanzielle Belastung durch Kinder ausgleichen. Im Allgemeinen umfassen die Familienzulagen vier Arten von finanziellen Unterstützungen. Zunächst gibt es die einmalige Geldleistung in Form der Geburtszulage. Am bekanntesten ist die Kinderzulage, welche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr des Kindes gezahlt wird, darüber hinaus gibt es die Ausbildungszulage, welche für das Kind in der Ausbildung zwischen dem 16. und dem 25. Lebensjahr gezahlt werden kann. Die Adoptionszulage stellt eine einmalige Geldleistung dar, welche im Falle der Aufnahme und Adoption eines Kindes ausgezahlt werden kann.