| Welche Einkommensgrenzen gelten für die Bewilligung des Elterngeldes?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Das Elterngeld richtet sich in seiner Höhe in erster Linie nach dem Nettoeinkommen der Eltern im Jahr vor der Kindesgeburt. Prozentual nimmt die Höhe des Elterngeldes bei größerem Einkommen ab. Demnach haben in der Regel Elternteile mit niedrigerem Einkommen oft Anspruch auf ein vergleichsweise höheres Elterngeld. Darüber hinaus gibt es Einkommensgrenzen für die Bewilligung von Elterngeld. Wenn ein Elternpaar gemeinsam mehr als 500.000 Euro an zu versteuerndem Einkommen im Jahr vor der Geburt verfügte, hat es normalerweise keinen Elterngeldanspruch. Für Alleinerziehende gilt demnach die Summe von 250.000 Euro im Kalenderjahr als Einkommenshöchstgrenze.