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Grundbuchamt - Häufige Fragen

Was steht in der zweiten Abteilung eines Grundbuches?

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Die zweite Abteilung des Grundbuches, die nach den Eintragungen zum Bestandsverzeichnis bzw. zu den Eigentumsverhältnissen folgt, enthält Informationen zu Lasten und Beschränkungen, die unter Umständen auf einem Grundstück liegen können (Ausnahme: Pfandrechte). Dies beinhaltet also etwa Reallasten, Vorkaufsrechte oder Insolvenzvermerke, aber auch Sanierungsvermerke oder Regelungen bei Miteigentum. 

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