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Die allgemeine Verwaltung der Finanzen obliegt regelmäßig der Kämmerei des Ortes. Insbesondere die Erstellung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan sind als große Aufgabengebiete der örtlichen Finanzverwaltung zu benennen. Somit sollen finanzpolitische Entscheidungen des Gemeinde-/ Stadtrats Zuarbeit erfahren. Die Bereitstellung von Finanzmitteln auch über den Haushaltsplan hinaus kann zudem von der Kämmerei kalkuliert werden. Die allgemeine Überwachung des Haushalts ist somit ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt für Kämmereien. Man kann sich über Details der Haushaltsplanung normalerweise bei der Finanzverwaltung bzw. der Kämmerei informieren.