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Die Erhebung von kommunalen Steuern und Gebühren ist normalerweise eine der Hauptaufgaben der Kämmerei. Zu den üblichen Gemeinde- oder Kommunalsteuern zählen beispielsweise die Gewerbesteuer, die Hundesteuer und die Grundsteuer. Insofern ist das Kämmereiamt in der Regel mit der Erhebung von Grundsteuern betraut. Gleichermaßen obliegt es meist der Kämmerei, kommunale Benutzungsgebühren (z. B. für Abfallentsorgung, Straßenreinigung) festzusetzen. Den Zahlungsverkehr zur Entrichtung der Gemeindesteuern und Gebühren übernimmt hingegen die Gemeinde- oder Stadtkasse.