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Kämmerei - Häufige Fragen

Ist die Kurtaxe eine Kommunalabgabe?

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Die Kurtaxe (auch: Aufenthaltsabgabe, Beherbergungstaxe) stellt im Allgemeinen eine Gebühr dar, die auf kommunaler Ebene je Person für die entgeltliche Übernachtung erhoben werden kann. Im Weiteren Sinne darf die Kurtaxe durchaus als eine Kommunalabgabe verstanden werden. In der Regel wird die Ortstaxe vom Inhaber einer Ferienwohnung, eines Campingplatzes oder ähnlichem erhoben und an die Gemeinde abgeführt. Eher selten ist man als Besucher dazu angehalten, selbst die Taxe gegenüber der kommunalen Verwaltung zu entrichten. Normalerweise werden Ortstaxen über Tourismusgesetze oder Kommunalabgabengesetze geregelt.

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