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Da Pfandleihhäuser auf Klein- und Kurzkredite spezialisiert sind, lassen sich für Pfandgeber kurzfristige finanzielle Engpässe überbrücken. Zu den Pfandgebern gehören beispielsweise Privatkunden und Selbstständige sowie Freiberufler. Neben einer einfachen und unbürokratischen Abwicklung wird in einem Pfandhaus sofort Bargeld gezahlt. Denn das Pfandhaus bietet jederzeit Liquidität. Niemanden interessiert der Verwendungszweck des Geldes und außer einem Personalausweis sind keine weiteren persönlichen Auskünfte wie Schufa-Eintragungen oder Einkommensnachweise erforderlich. Denn der Kreditnehmer haftet nicht persönlich, sondern nur mit seine Pfand für den Kredit. Das Pfandleihgeschäft unterliegt gesetzlichen Regelungen. Daher sind Zinsen und Gebühren gesetzlich vorgeschrieben. Pfandleihhäuser werden von rund einer Million Kunden jährlich besucht. Das Kreditvolumen entspricht mehr als 470 Millionen Euro im Jahr und nur weniger als 10 Prozent der hinterlegten Pfänder werden nicht ausgelöst.