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Es gibt sowohl kommunale oder staatliche Pfandhäuser als auch private Pfandleiher. Besonders die privaten Pfandhäuser unterliegen strengen Gesetzen. Die „Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleihe“ regelt alle geltenden Rechte und Pflichten. Durch klare Regeln bei der Beleihung sowie genau festgelegte Gebühren und staatliche Kontrolle der Pfandhäuser soll Missbrauch zu Lasten der Kunden verhindert werden. Das Darlehen beträgt üblicherweise 25 bis 50 Prozent des aktuellen Wertes des beliehenen Gegenstandes und die Laufzeit eines Pfandleivertrages ist gesetzlich auf mindestens drei Monate festgelegt. Neben den rund 200 privaten Pfandleihhäusern gibt es in Deutschland nur wenige städtische Leihämter oder Pfandanstalten. Diese befinden sich in Mannheim, Nürnberg, Augsburg und Stuttgart.