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Sozialamt - Häufige Fragen

Was ist eine Schwerbehinderung?

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Entsprechend dem Schwerbehindertenrecht handelt es sich im Allgemeinen bei der Schwerbehinderung um eine vorliegende Behinderung beim betroffenen Menschen von mehr als 50%. Das heißt, das entsprechend dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch der Betroffene über eine Behinderung körperlicher, geistiger oder seelischer Form in einem Grad von mindestens 50 verfügt, um als Schwerbehinderter zu gelten. Der Grad der Behinderung wird normalerweise vom Sozial- oder Versorgungsamt festgestellt. Fragen und Anträge zum Thema Schwerbehinderung kann man an die jeweilige Sozialbehörde richten.

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