| Was ist eine Schwerbehinderung?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Entsprechend dem Schwerbehindertenrecht handelt es sich im Allgemeinen bei der Schwerbehinderung um eine vorliegende Behinderung beim betroffenen Menschen von mehr als 50%. Das heißt, das entsprechend dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch der Betroffene über eine Behinderung körperlicher, geistiger oder seelischer Form in einem Grad von mindestens 50 verfügt, um als Schwerbehinderter zu gelten. Der Grad der Behinderung wird normalerweise vom Sozial- oder Versorgungsamt festgestellt. Fragen und Anträge zum Thema Schwerbehinderung kann man an die jeweilige Sozialbehörde richten.