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In einer dem demographischen Wandel unterliegenden Gesellschaft, in der das Altern vielfach finanzielle Schwierigkeiten für die Betroffenen mit sich bringt, sind soziale Sicherungssysteme zwingend notwendig. Eines dieser Systeme stellt die Grundsicherung im Alter dar, die von Personen über 65 bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann. Besteht nach Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine Bedürftigkeit, kann der Betreffende Geldleistungen im Rahmen der Sozialhilfe erhalten.