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Stadtkasse - Häufige Fragen

Was kann bei der Vollstreckung von der Stadtkasse gepfändet werden?

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In den meisten Regionen Deutschlands ist die Stadtkasse nicht nur für die Verbuchung von kommunalen Gebühren, Steuern und Abgaben verantwortlich. Auch als Vollstreckungsbehörde kann die Stadtkasse regelmäßig tätig werden. Insofern stellt die Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen eine wesentliche Aufgabe der Stadtkasse dar. Sollte es zu einer Vollstreckungsmaßnahme kommen, so kann auch die Pfändung veranlasst werden. Gepfändet werden können beispielsweise bewegliche Sachen (z. B. Kraftfahrzeuge). Auch die Lohn-, Konten- und Mietpfändung können als Möglichkeiten benannt werden. Allgemein ist es jedoch ratsam, sich bei Fragen zu kommunalen Forderungen, zu Zahlungsaufforderungen sowie zum Mahn- und Vollstreckungsverfahren an die Stadtkasse zu wenden.

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