Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Markt 16, 36251 Bad Hersfeld |
Telefon: | 06621201924 |
Fax: | 06621201982 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hersfelder Str. 14, 36282 Hauneck |
Telefon: | 06621506014 |
Fax: | 06621506030 |
E-Mail: | gabriela.trost@hauneck.de |
Anschrift: | Schulstraße 1, 36251 Ludwigsau |
Telefon: | 06621920125 |
Fax: | 06621920192 |
E-Mail: | info@ludwigsau.de |
Anschrift: | Hauptstr. 20, 36275 Kirchheim |
Telefon: | 06625920016 |
Fax: | 06625920021 |
E-Mail: | marcel.schmidt@gemeinde-kirchheim.de |
Anschrift: | Schlossplatz 2, 36289 Friedewald |
Telefon: | 06674921010 |
Fax: | 06674921050 |
E-Mail: | claudia.thoms@friedewald-hessen.de |
Anschrift: | Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula |
Telefon: | 06625920319 |
Fax: | 06625920322 |
E-Mail: | info@niederaula.de |
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Bad Hersfeld ist eine Festspiel- und Kurstadt im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und liegt in der Hersfelder Senke, am Zusammenfluss von Fulda und Haune. Sehr bekannt ist Bad Hersfeld durch die Hersfelder...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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